Hausordnung der Martin-Segitz-Schule (für den Regelschulbetrieb)

  1. Die Schülerinnen und Schüler können sich morgens in der Aula im Erdgeschoss und im Pausenhof aufhalten. Sie gehen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Klassenzimmer. Die Treppenhäuser dürfen ab 7:30 Uhr betreten werden. Aus Gründen der Sicherheit ist während der Pausen der Aufenthalt nur in der Aula und im Pausenhof erlaubt.
    Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Klassenzimmer, Labore und Werkstätten werden während der Pausen und während der Abwesenheit der Klassen von den jeweiligen Lehrkräften abgeschlossen.
  3. Die Schulanlage, die Möbel, Maschinen und Geräte werden von allen pfleglich behandelt; Materialien und Energie werden sparsam verbraucht. Zum Unterrichtsende sind, nach Absprache mit dem Reinigungspersonal, die Stühle hochzustellen, damit die Zimmer gereinigt werden können.
  4. Der Konsum von Nikotinprodukten (einschließlich elektrische Zigaretten und Snus), Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände strengstens untersagt.
  5. Während des Unterrichts müssen Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein.
  6. Essen ist in allen Unterrichtsräumen verboten. Offene Getränke dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden.
  7. Motorräder, Mopeds und Fahrräder können auf der dafür vorgesehenen Parkfläche im Schulhof abgestellt werden. Für das Parken von PKWs steht das Parkhaus zur Verfügung.
  8. Die Einfahrt in den Schulhof ist nur im Bedarfsfall, in Abstimmung mit der Schulleitung, erlaubt. Die Feuerwehreinfahrten müssen immer freigehalten werden.
  9. Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten, werden vom Gelände verwiesen. Dazu üben alle Lehrkräfte und der Hausmeister stellvertretend das Hausrecht aus.
  10. Die Sicherheitsvorschriften und der Alarmplan müssen unbedingt beachtet werden. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Fürth, im September 2024


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