Die Martin-Segitz-Schule unterstützt das Arbeiten mit digitalen Medien. Funktionsfähige Rechner in den Computerräumen und Laboren, sowie der Zugang zum Internet sind die Voraussetzung für einen lernwirksamen und interessanten Unterricht. Jede Person ist mitverantwortlich, dass die Computer und die Laborgeräte jederzeit einsatzbereit sind.

  1. Die von der Martin-Segitz-Schule zur Nutzung im Unterricht zur Verfügung gestellten IT-Einrichtungen (Computer, Drucker etc.) sind sachgerecht und sorgsam zu behandeln. Die Verwendung der Hard- und Software sowie der Zugang zum Netzwerk (Schule und Internet) ist ausschließlich schulischen Zwecken vorbehalten.
  2. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Manipulation oder Beschädigung von IT-Einrichtungen werden die verursachenden Personen haftbar gemacht.
  3. Personen, die IT-Einrichtungen nutzen, bekommen eine Kennung zur Anmeldung am PC und dem Netzwerk der Schule. Schülerinnen und Schüler verwenden eine einheitliche Kennung. Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungshilfsmittel sind, wie der Zugriff auf fremde Verzeichnisse oder Dateien, unzulässig. Ausnahme: Einsatz von Netzwerksoftware im Rahmen des Unterrichtsauftrages nach ausdrücklicher Anweisung durch die Lehrkraft.
  4. Das Einspielen von Software ist ebenso wie jegliche Modifizierung von IT-Systemen (Systemkonfiguration, Hardware und Programme) untersagt. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  5. Daten sollten grundsätzlich nur auf eigenen Speichermedien oder auf einem Netzwerklaufwerke gespeichert werden. Lokale Festplatten am PC und das allgemeine „Public“-Laufwerk werden nicht gesichert. Die Verwendung eigener mobiler Speichermedien (z. B. USB-Stick) ist gestattet, diese müssen frei von Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner etc.) sein. Das Löschen befallener Daten durch die Anti-Viren-Software erfolgt automatisiert. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Schadenersatz.
  6. Der eingerichtete Virenschutz darf nicht deaktiviert werden.
  7. Bei Problemen (eingeschränkte Funktionsfähigkeit, Entdeckung von Viren etc.) ist unverzüglich die zuständige Lehrkraft zu informieren.
  8. Schulfremde Hardware (Notebook, Tablet, Smartphone etc.) darf nur in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft, unter Einhaltung der zugeteilten Zugangsdaten, an das Datennetz der Schule angeschlossen und verwendet werden. Insbesondere Netzwerkkabel dürfen nur nach Erlaubnis umgesteckt werden und müssen zwingend wieder angeschlossen werden.
  9. Die vorhandene WLAN-Infrastruktur dient ausschließlich unterrichtlichen Zwecken. Die Schüler*innen erhalten hierzu eine Zugangskennung, welche Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf. Für minderjährige Schüler*innen ist die Zustimmung einer oder eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  10. Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen oder strafbaren Inhalte pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen oder verbreitet werden. Sollten diese Inhalte versehentlich aufgerufen worden sein, so ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
  11. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, des Straf- und Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten und einzuhalten.

Hinweis: Auf schuleigenen Rechnern gibt es keine „privaten“ Verzeichnisse und Dateien. Lehrkräfte haben damit jederzeit Einsicht in die von Schüler*innen abgelegten Inhalte. Eine datenschutzkonforme Auswertung erfolgt nur in Verdachtsfällen. Eine missbräuchliche Nutzung kann zur Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden führen.


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