Ein herzliches Willkommen an der Martin-Segitz-Schule!

Das Schulleitungsteam und das Kollegium wünschen Ihnen einen guten Start in Ihre Berufsschulzeit. Wir hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen!

Unsere Schulfamilie, das Kollegium, die Verwaltung, der Hausmeister und das Reinigungspersonal geben ihr Bestes, damit die schulischen Abläufe gut funktionieren und Sie eine angenehme Lernatmosphäre vorfinden. Wir wünschen uns, dass Sie nach der Ausbildung eine sehr gute Abschlussprüfung ablegen, um einen guten Start ins eigentliche Berufsleben zu schaffen. Dabei möchten wir Sie bestmöglich unterstützen.

Wir wünschen Ihnen und auch uns eine gute gemeinsame Zeit!

Leben in der Martin-Segitz-Schule

Viele Dinge sind für Sie an dieser Schule neu, manches kennen Sie bereits aus Ihrer schulischen Vergangenheit. Die nachfolgenden Seiten sind eine verbindliche Leitlinie, die Sie informiert, aber auch unser Zusammenleben erleichtert.

An dieser Schule sind Grundsätze für ein gutes Miteinander:

  • Toleranz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft
  • Achtung der Persönlichkeit anderer
  • freundliche und höfliche Umgangsformen
  • Ablehnung jeder Art von Gewalt
  • Ordnung und Sauberkeit

Unser Leitbild

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/leitbild/

Wer war Martin Segitz?

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/sonstiges/martin-segitz/

Wichtiges von A bis Z

Anregungen, Wünsche, Ideen und Kritik …

… können in den Briefkasten neben dem Raum 001 eingeworfen werden. Sie werden anschließend durch das QmbS-Team bearbeitet. Ein Feedback erfolgt im QmbS-Schaukasten.

Arbeitsmaterial

Sie sind verpflichtet, neben der Informationsmappe alle notwendigen Arbeitsmaterialien (wie digitales Endgerät, Schulbücher, Taschenrechner, USB-Stick, Schreibmaterial, Ordner, etc.) in die Schule mitzubringen. Dazu zählt auch angemessene Kleidung für den Fachunterricht in den Werkstätten und für den Sportunterricht.

Befreiung von Unterrichtsfächern (§20 BaySchO + §4 BSO)

Das Formular zur Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern (Deutsch, Sport, Religion) ist im Sekretariat erhältlich. Dieser Antrag muss schriftlich innerhalb des ersten Berufsschulblockes erfolgen (§27 Abs. 3 Nr. 2 der BaySchO). Er geht über die Klassenleitung an die Schulleitung.

Die Teilnahme am Religions-/Ethikunterricht bzw. Plusprogramm (PlusR) ist wie folgt geregelt:

  1. In den Schuljahren 2023/24 sowie 2024/25 nimmt die Martin-Segitz-Schule am sogenannten StReBe-Projekt teil (StReBe = Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen in Bayern). Dies bedeutet, dass evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Religionsunterricht beschult werden. Im Laufe der Berufsschule (10./11./12. Klasse) findet mindestens einmal ein Wechsel der evangelischen bzw. katholischen Lehrkraft statt. Die Noten der Schülerinnen und Schüler werden im eigenen Bekenntnis im Zeugnis aufgeführt.
  2. Der Religionsunterricht ist für die bekenntnisangehörigen Schüler*innen Pflichtfach. Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform und verpflichtet zur Teilnahme am Ethikunterricht, sofern dieser angeboten wird. Wird er nicht angeboten, entfällt der Unterricht. Entfällt der katholische/evangelische Religionsunterricht (vgl. auch StReBe-Projekt), aber Ethik wird angeboten, so ist der Besuch des Ethikunterrichts auch für die bekenntnisangehörigen Schüler*innen verpflichtend.
  3. Schüler*innen, deren Bekenntnis nicht angeboten werden kann (vgl. auch StReBe-Projekt) bzw. die bekenntnislos sind, besuchen den Ethikunterricht. Wird er nicht angeboten, entfällt der Unterricht. Wer an dem Unterricht einer der beiden Konfessionen teilnehmen möchte (vgl. auch StReBe-Projekt), muss zusätzlich zum schuleigenen Formular noch das des Erzbischöflichen Ordinariats bzw. des Ev. Dekanats ausfüllen (Während der Laufzeit des StReBe-Projekts muss nur der Antrag für StReBe ausgefüllt werden.). Unter Umständen muss eine Einwilligung der eigenen Religionsgemeinschaft eingeholt werden. Die notwendigen Formulare sind in der Verwaltung erhältlich.
  4. Berufsschulberechtigte Schüler*innen, die mindestens über die mittlere Reife verfügen, werden auf Antrag vom Religionsunterricht befreit, sofern kein Plusprogramm Religion angeboten wird. Wird ein Plusprogramm Religion angeboten, so ist dies für alle Berufsschulberechtigten automatisch Pflichtfach anstelle von Religion. Für die berufsschulpflichtigen Schüler*innen gilt weiterhin Satz 2.

Ausnahme und Hinweise:
Im Medienbereich wird grundsätzlich PlusR unterrichtet.
Berufsschulberechtigt sind Sie, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachabitur) verfügen oder bereits eine Ausbildung absolviert haben oder zu Beginn des Schuljahres (01.08.) 21 Jahre (oder älter) oder Umschüler*in sind.

Beratungslehrkraft

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/hilfe-und-beratung/#Schulberatung

Datenschutzhinweise

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/downloads/datenschutzerklaerung/

Fachbereiche – Fachbetreuung

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/organigramm/

Hausordnung

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/hausordnung/

Hygieneplan der Martin-Segitz-Schule

Hygiene schützt! Deshalb bitten wir Sie, sich stets an die aktuellen Hygienehinweise zu halten.

Der Hygieneplan der Martin-Segitz-Schule ist beim Besuch unserer Schule stets zu beachten!

Den aktuellen Stand des Hygieneplanes der Martin-Segitz-Schule finden Sie unter:

Den aktuellen Stand des Rahmen Hygieneplanes des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen.html

Infektionsschutz

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/infektionsschutz/

JaS-Kraft (Jugendsozialarbeiterin)

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/hilfe-und-beratung/#Jas

Konfliktmodell

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/konfliktmodell/

Krankheitsbedingte Unterrichtsbefreiung

Sollten Sie am laufenden Unterricht krankheitsbedingt nicht mehr teilnehmen können, so müssen Sie das aus versicherungstechnischen Gründen der Schule mitteilen. Hierzu melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrer Klassenleitung oder alternativ bei der gerade unterrichtenden Lehrkraft vom Unterricht ab. Die Abwesenheit ist von der Lehrkraft einzutragen. In akuten medizinischen Notfällen wird der Rettungsdienst verständigt. Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen. Krankheitsbedingte Unterrichtsbefreiungen werden grundsätzlich wie Krankheitstage gehandhabt.

Krankmeldungen

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/downloads/antragsformulare/#Entschuldigungen

Anleitungen für die Nutzung von WebUntis sind hier hinterlegt: https://www.b3-fuerth.de/downloads/anleitungen/

Leistungsnachweise

Schulaufgaben zählen bei der Berechnung doppelt, alle anderen Noten i.d.R. einfach. Normalerweise wird bei Korrekturen der IHK-Notenschlüssel verwendet: http://b3-f.de/notenschluessel
Nur wenn Sie Ihre Noten vollständig notieren, können Sie am Ende des Schuljahres Ihre Zeugnisnote errechnen bzw. kontrollieren.

Nachholtermin (Verpasste Prüfungen)

Der Nachholtermin für schriftliche Leistungsnachweise ist in der Regel die nächste Unterrichtsstunde im betreffenden Fach. Ansonsten gilt der zuvor bekanntgegebene Termin. Falls Prüfungen nicht nachgeholt werden, kann eine Leistungsfeststellungsprüfung über den gesamten Jahresstoff angesetzt werden. Eine Entschuldigung dafür kann nur durch einen Amtsarzt erfolgen.

Nutzungsordnung zum Gebrauch und Einsatz von IT-Einrichtungen

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/nutzungsordnung/

Parken

Die Lernenden der Martin-Segitz-Schule können im nebenstehenden Parkhaus (Ottostraße) zu vergünstigten Konditionen parken. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt. Nähere Informationen hierzu gibt es bei unserem Hausmeister.

Schulpsychologische Beratung

siehe hier: https://www.b3-fuerth.de/wir-ueber-uns/hilfe-und-beratung/#Schulpsychologe

Stundenplan

Den aktuellen Stundenplan finden Sie hier: https://melpomene.webuntis.com/WebUntis/#/basic/login
Ferner existieren für WebUntis diverse Apps (IOS/Android).

Spinde

Die vorhandenen Spinde können für die Aufbewahrung von Schulgegenständen verwendet werden. Schlösser sind selbst zu besorgen. An jedem Blockende müssen die Schlösser entfernt und die Spinde geleert werden.

Termine und Noten für Schulaufgaben / Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten

Bitte notieren Sie sich selbständig und akkurat Ihre Noten sowie Ihre Termine für anstehende Leistungsfeststellungen. Nähere Informationen auch unter Leistungsnachweise und Nachholtermin.

Nur wenn Sie Ihre Noten vollständig notieren, können Sie am Ende des Schuljahres Ihre Zeugnisnote errechnen bzw. kontrollieren. Eine Vorlage finden Sie hier:

Unfälle

Während des Unterrichts und auf dem direkten Weg zur Schule und zurück sind Sie als Schülerin bzw. Schüler der Martin-Segitz-Schule über die kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Dies gilt nicht, wenn die Sie das Schulgelände während der Mittagspause verlassen! Unfälle, Verletzungen und Sachschäden müssen unverzüglich dem Sekretariat gemeldet werden, damit die Unfallanzeige rechtzeitig erstellt werden kann. Den Link zum Formular finden Sie auf unserer Homepage (Sonstiges → Linkliste → Unfallanzeige bei der KUVB).

Unterrichtsbefreiungen

Eine Beurlaubung für betriebliche Ausbildungsmaßnahmen ist nach § 11 der Berufsschulordnung im Blockunterricht nicht möglich.

Verspätungen

Verspätungen sind möglichst vor Unterrichtsbeginn selbständig über ihren WebUntis-Account einzutragen (notfalls telefonisch das Sekretariat verständigen). Sofort nach Ankunft im Unterricht informieren Sie Ihre Lehrkraft über die Verspätung, damit eine entsprechende Eintragung im Klassentagebuch erfolgen kann. Bitte versichern Sie sich bei der Lehrkraft (i.d.R. am Stundenende), dass Sie (als fehlend) ausgetragen wurden. Passiert dies nicht, gelten Sie als ganztägig fehlend. Schriftliche Nachweise sind so weit möglich beizubringen und vorzuzeigen.

Vertrauenslehrkraft

Die Vertrauenslehrkraft wird in der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher für ein Jahr gewählt. Jede Schülerin bzw. Schüler kann sich bei als ungerecht empfundener Behandlung (oder Beurteilung) und bei persönlichen oder familiären Problemen an diese Lehrkraft wenden. Im Schuljahr 2024-25 ist die Vertrauenslehrkraft Michael Addala.

WebUntis/ByCS/Mebis/Visavid/Teams

Ihre Zugangsdaten für die genannten Systeme müssen entsprechend sicher und geheim verwahrt werden und dürfen in keinem Fall weitergegeben oder von Dritten verwendet werden. Wie analoge Inhalte auch, unterliegen sämtliche digitalen Inhalte einem Urheberrechtsschutz bzw. einem Persönlichkeitsrechtsschutz (Bild und Ton) und dürfen nur von Ihnen zum Zweck Ihrer Ausbildung verwendet werden. Bitte hinterlegen Sie unbedingt eine E-Mail Adresse bei WebUntis und ByCS mit der Sie Ihren Account selbst zurücksetzen können.
Supportanfragen können hier gestellt werden: https://www.b3-fuerth.de/login/supportanfragen/

Unter Anleitungen finden Sie Apps für den ByCS Messenger sowie für Drive und eine Kurzanleitung. Außerdem können Sie hier nachlesen, wie Sie Ihr WebUntis Passwort zurücksetzen können. Das Zurücksetzen von ByCS Passwort ist hier möglich.


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