Die/der Gleichstellungsbeauftragte kümmert sich um die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie/er sorgt dadurch für die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Außerdem ist sie/er Ansprechpartner/in bei Fällen von Diskriminierung und berät in diesen Fällen, ob möglicherweise ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.
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